Bereits seit 2009 sind Handwerksleistungen so umfangreich steuerbegünstigt wie nie zuvor. Was immer Sie auch in Ihren eigenen vier Wänden renovieren, ausbessern oder modernisieren möchten: bis zu 6000 Euro jährlich sind mit 20 Prozent direkt von der Steuerschuld absetzbar.
Das bedeutet für Sie, dass Sie den Betrag von maximal 1200 Euro direkt von der fälligen Einkommenssteuer abziehen können – unabhängig von Ihrem individuellen Steuersatz. Dabei ist zu beachten, dass steuerliche Vorteile nur auf Arbeits- und nicht auf Materialkosten geltend gemacht werden können. Wichtig ist deshalb, dass Kosten von Arbeitsstunden und Materialeinsatz auf Ihrer Rechnung getrennt ausgewiesen werden. Wir garantieren Ihnen dies selbstverständlich.
Absetzbar sind Handwerksleistungen mit denen Ihr Gebäude instand gehalten oder modernisisert wird nicht dagegen Kosten, bei denen der Gebäudezustand verbessert wird – etwa Anbauten. Handwerksleistungen wie z. B. Arbeiten an Innen- und Außenwänden, erneuern der Bodenbeläge sowie Reparatur und Wartung bieten hingegen die Vorteile der Steuerersparnis. Wir beraten Sie in sämtlichen Fragen bis hin zur Geltendmachung.